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Ungewöhnliche Bestattungsarten sind immer wieder Inhalt von Berichten in den Medien und im Fernsehen. Bei solchen besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft vom Heißluftballon aus) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen auch genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Formen sind im Letzten tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich.
Jeder Mensch kann durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.
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