Am Langen Kamp 30 - 59174 Kamen - Methler Tag & Nacht erreichbar: +49 2307 932930
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Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen. Zunächst muss entschieden werden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche an ein Bestattungsinstitut delegiert werden sollen.
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.
Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen wurden.
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