Am Langen Kamp 30 - 59174 Kamen - Methler Tag & Nacht erreichbar: +49 2307 932930
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Neben dem Verlust eines geliebten Menschen und der damit verbundenen Organisation der Beisetzung kommen schnell auch rechtliche Fragen auf, spätestens wenn es um die Erbschaft geht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Erbschaft, die Letztwillige Verfügung, die gesetzliche Erbfolge, Steuern und Freibeträge geben.
Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.
Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.
Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.
Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.
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